2014/01/29

Projektwebseite - Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel

Die 182 Kilometer lange Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel hat aufgrund ihrer geografischen Lage eine herausragende Funktion für den überregionalen und internationalen Schienenverkehr. Sie gilt als Herzstück des wichtigsten europäischen Güterkorridors zwischen Rotterdam und Genua.

Die bestehende Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel ist mehr als 150 Jahre alt. Mit täglich mehr als 250 Zügen des Nah-, Fern- und Güterverkehrs ist sie bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Angesichts der bestehenden Engpässe und den damit einhergehenden Qualitätsbeschränkungen ist die Anpassung der Strecke an die aktuellen und künftigen Verkehre dringend erforderlich.

Durch den Ausbau und teilweisen Neubau sollen die Streckenkapazität deutlich erhöht und die Reise- und Transportzeiten verkürzt werden.
Der Streckenabschnitt Raststatt-Süd–Offenburg ist bereits seit Dezember 2004 in Betrieb.
Im Dezember 2012 wurde zudem der 17,6 Kilometer lange Abschnitt 9.1 zwischen Schliengen/Auggen und Eimeldingen mit der Eröffnung des Katzenbergtunnels in Betrieb genommen.
In weiteren Abschnitten laufen die Arbeiten auf Hochtouren: In Weil am Rhein/Haltingen sind bereits die ersten Bauwerke fertiggestellt; im nördlichen Streckenabschnitt bei Rastatt starten die Arbeiten ab Sommer 2013 mit dem Bau einer Grundwasserwanne bei Niederbühl.
>www.karlsruhe-basel.de

Streckenabschnitt 1


Die Planungen für den Streckenabschnitt zwischen Karlsruhe und Rastatt sehen vor, die Neubaustrecke ab südlich Forchheim auf einer eigenen Trasse zu führen. Die zweigleisige neue Strecke soll zwischen Durmersheim und Rastatt gebündelt mit gleichzeitig geplanten Ortsumgehungen verlaufen. Der Nahverkehr verbleibt auf der bestehenden zweigleisigen Strecke an den Ortslagen. Diese Streckenführung hatte sich im Vergleich verschiedener Varianten als günstigste erwiesen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im März 1996 für den Streckenabschnitt 1 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. August 1998 wurde der Beschluss rechtskräftig, seit dieser Zeit besteht Baurecht. Der rund 24 Kilometer lange Streckenabschnitt 1 ist in insgesamt drei Planfeststellungsabschnitte (PfA) unterteilt.

Im PfA 1.0 zwischen Karlsruhe (Hbf) und Abzweig Bashaide erfolgen ausschließlich Anpassungen an der Streckenausrüstung, hier sind keine Ausbau- oder Neubaumaßnahmen an der Strecke erforderlich.


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